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   OLG Brandenburg, 09.09.2020 - 11 U 45/20   

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https://dejure.org/2020,41993
OLG Brandenburg, 09.09.2020 - 11 U 45/20 (https://dejure.org/2020,41993)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.2020 - 11 U 45/20 (https://dejure.org/2020,41993)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2020 - 11 U 45/20 (https://dejure.org/2020,41993)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2020 - 11 U 45/20
    a) Dabei ist das Landgericht zunächst richtig davon ausgegangen, dass nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, grundsätzlich verpflichtet ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (vgl. u.â?¯a. BGH, Urt. v. 16.05.2006 - VI ZR 189/05, VersR 2006, 1083).

    Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst dann, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden (vgl. BGH, Urt. v. 16.05.2006 - VI ZR 189/05, VersR 2006, 1083, zit. n. juris).

  • OLG Köln, 19.10.2015 - 19 U 93/15

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich in einem Lager oder Verkaufsraum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2020 - 11 U 45/20
    Der Betreiber des Baumarktes hat daher in den Grenzen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren dafür zu sorgen, dass die Kunden durch die angebotene Ware und den Zustand der Geschäftsräume keine Schäden erleiden (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 19.10.2015 - 19 U 93/15, VersR 2017, 837, 838; OLG Hamm Urt. v. 15.03.2013 - 9â?¯Uâ?¯187/12; OLG Köln, Urt. v. 24.07.2008 - 12 U 8/08, jeweils zit. n. juris).

    Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, widerspräche nämlich der Lebenswirklichkeit (OLG Köln, a.a.O., VersR 2017, 837, 838), denn eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist im praktischen Leben nicht erreichbar.

  • BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13

    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2020 - 11 U 45/20
    Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass er gegen eine gesetzliche Vorschrift oder eine andere Verhaltensanweisung wie etwa eine Unfallverhütungsvorschrift verstoßen hat (vgl. hierzu insgesamt BGH, Urt. v. 17.06.2014 - VI ZR 281/13, NJW 2014, 2493 Rn. 8 mit zahlreichen weiteren Einzelnachweisen).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2020 - 11 U 45/20
    Die Abwägung ist auf Grund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. BGH, Urt. v. 07.02.2012 - VI ZR 133/11, NZV 2012, 217 Rn. 5).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2020 - 11 U 45/20
    Haftungsbegründend wird eine Gefahrenquelle erst, sobald sich aus der zu verantwortenden Situation vorausschauend für einen sachkundig Urteilenden die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter Dritter verletzt werden können (BGH, Urt. v. 03.02.2004 - VI ZR 95/03, NJW 2004, 1449).
  • OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 13 U 74/08

    Schutz- und Verkehrssicherungspflicht: Pflicht eines SB-Supermarktes zum Schutz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2020 - 11 U 45/20
    Sie richten sich vielmehr jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach den möglichen Gefahren und deren Erkennbarkeit (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 18.03.2009 - 13 U 74/08, Rn. 12, juris).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 186/03

    Haftung des Frachtführers bei Versendung unerwünschter Güter durch den Versender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2020 - 11 U 45/20
    Nach dieser Vorschrift ist daher eine Mitwirkung des Geschädigten bei der Schadensentstehung anspruchsmindernd zu berücksichtigen, wobei im Einzelfall auch ein ganz überwiegendes Mitverschulden des Geschädigten zu einem Ausschluss des Anspruchs führen kann (vgl. etwa BGH, Urt. v. 15.02.2007 - I ZR 186/03, NJW-RR 2007, 1110).
  • OLG Köln, 24.07.2008 - 12 U 8/08

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Ladenlokals; Verletzungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2020 - 11 U 45/20
    Der Betreiber des Baumarktes hat daher in den Grenzen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren dafür zu sorgen, dass die Kunden durch die angebotene Ware und den Zustand der Geschäftsräume keine Schäden erleiden (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 19.10.2015 - 19 U 93/15, VersR 2017, 837, 838; OLG Hamm Urt. v. 15.03.2013 - 9â?¯Uâ?¯187/12; OLG Köln, Urt. v. 24.07.2008 - 12 U 8/08, jeweils zit. n. juris).
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